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Arbeit 1938–1945

EINE EINORDNUNG

Vor 80 Jahren endete der Zweite Weltkrieg, einer der verheerendsten Konflikte der Menschheitsgeschichte. Das nationalsozialistische Regime unter Adolf Hitler verursachte durch Verfolgung, Expansion und systematischen Mord unermessliches Leid. Widerstand wurde unterdrĂŒckt, Rechte – auch die von Arbeiter:innen – eingeschrĂ€nkt. Um die Geschehnisse und ihre Folgen besser zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf die zentralen Etappen der NS-Zeit und des Zweiten Weltkriegs.

DER AUFSTIEG DES NATIONALSOZIALISMUS

Der Nationalsozialismus ist untrennbar mit der 1919 als Deutsche Arbeiterpartei (DAP) gegrĂŒndeten und 1920 umbenannten Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) sowie ihrem AnfĂŒhrer Adolf Hitler verbunden. Der Aufstieg der NSDAP begann zunĂ€chst langsam – sie wurde 1924 verboten –, erfolgte ab 1928 und 1930 jedoch ruckartig. Die Weltwirtschaftskrise sowie die zunehmende Polarisierung der Gesellschaft und deren Unzufriedenheit mit der Demokratie hatten weitreichende Folgen: Bei den Reichstagswahlen erreichte die NSDAP 1932 in Deutschland ein Drittel aller Stimmen.

Nachdem Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt worden war, wandelte sich die PrĂ€sidialregierung binnen weniger Monate zur nationalsozialistischen Diktatur: Politische Gegner:innen wurden verfolgt und Grundrechte außer Kraft gesetzt. Mit dem „ErmĂ€chtigungsgesetz“ vom 24. MĂ€rz 1933 besiegelte der Reichstag seine eigene Entmachtung. Fortan konnte die Reichsregierung unter Hitlers FĂŒhrung eigenstĂ€ndig Verordnungen und Gesetze erlassen.

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Das „ErmĂ€chtigungsgesetz“ vom 24. MĂ€rz 1933 bildete die formelle Grundlage der NS-Diktatur. Es setzte die Gewaltenteilung außer Kraft und ĂŒbertrug die gesetzgebende Gewalt vollstĂ€ndig in die HĂ€nde von Hitlers Regierung.

Bildquelle: ÖNB/ALEX

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Am 30. Januar 1933, dem Tag der Machtergreifung Hitlers, fand in Berlin ein Fackelzug statt. Da dieser der NS-Elite nicht pompös genug erschien, wurde er spĂ€ter nachgestellt – ein Ausdruck der NS-Propaganda und -Inszenierung. 

Bildquelle: ÖNB Wien/S 464/1

GLEICHSCHALTUNG, REPRESSION UND VERFOLGUNG

Das NS-Regime sicherte seine Macht durch Gleichschaltung: Politik, Gesellschaft, Kultur, VerbĂ€nde und Organisationen wurden gemĂ€ĂŸ den nationalsozialistischen Vorstellungen umgeformt. Die Arbeitswelt wurde vor dem Hintergrund der angestrebten totalen Mobilisierung der Arbeitskraft umgestaltet und die Rechte der Arbeiter:innen eingeschrĂ€nkt. Die Verfolgung politischer Gegner:innen nahm ein enormes Ausmaß an. Um die Justiz zu umgehen, ließ das NS-Regime die ersten Konzentrationslager (KZ) errichten.

Schließlich gossen die Nationalsozialist:innen mit den „NĂŒrnberger Rassengesetzen“ 1935 ihre antisemitische und rassistische Ideologie in Gesetzesform. Personen, die nicht den völkischen Kriterien des Regimes entsprachen, waren Diskriminierung, Verfolgung, Gewalt und Deportation in Konzentrationslagern ausgesetzt. Die Maßnahmen gipfelten in der millionenfachen Ermordung von JĂŒdinnen und Juden, politisch Oppositioneller, von Roma und Sinti, von Zeugen Jehovas, Homosexueller, sogenannter „Asozialer“, von Menschen mit Behinderungen und weiteren Minderheiten.

DER „ANSCHLUSS“ ÖSTERREICHS

Österreich wurde im MĂ€rz 1938 durch den „Anschluss“ in das nationalsozialistische Deutsche Reich integriert und trug zunĂ€chst den Namen „Ostmark“. Österreich hatte aber bereits 1933/34 aufgehört, als demokratische Republik zu existieren. Mit der Auflösung des österreichischen Parlaments am 4. MĂ€rz 1933 etablierte der damalige Bundeskanzler Engelbert Dollfuß ein austrofaschistisches Regime, in dem sozialpolitische Errungenschaften abgebaut und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Arbeiterschaft maßgeblich beschnitten wurden. Dies reichte von der Reduzierung der Arbeitslosen- und NotstandsunterstĂŒtzung ĂŒber Eingriffe in die KollektivvertrĂ€ge bis bin zu KĂŒrzungen der Sozialversicherungsleistungen. 1934 scheiterte ein Putschversuch der österreichischen Nationalsozialist:innen, bei dem Dollfuß ermordet wurde und infolgedessen Kurt Schuschnigg das Amt ĂŒbernahm. Obwohl zunĂ€chst eine kurze Phase der StabilitĂ€t folgte, Ă€nderten sich die Vorzeichen, als sich Österreichs Schutzmacht Italien ab 1936 NS-Deutschland annĂ€herte. Die Regierung Schuschnigg versuchte, einen Ausgleich mit Hitler zu erzielen, doch blieb Österreich wenig Spielraum fĂŒr ZugestĂ€ndnisse. Das „Berchtesgadener Abkommen“ vom 12. Februar 1938 gestattete Deutschland tiefgreifende Möglichkeiten zur Intervention in das politische Geschehen in Österreich, was in den folgenden Wochen zum endgĂŒltigen Zusammenbruch der Regierung Schuschnigg fĂŒhrte. Am 13. MĂ€rz 1938 ratifizierte das „Bundesverfassungsgesetz ĂŒber die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich“ formal die MachtĂŒbernahme durch die Nationalsozialist:innen.

Der „Anschluss“ Österreichs vollzog sich durch die militĂ€rische Bedrohung des Einmarsches der Wehrmacht sowie durch die MachtĂŒbernahme durch die heimischen Nationalsozialist:innen. Außerdem hießen viele Österreicher:innen Hitler mit Jubel willkommen – bei einer Volksabstimmung, die weder frei noch demokratisch war, stimmten offiziell mehr als 99 % fĂŒr die Vereinigung mit dem Deutschen Reich.

Mit dem „Anschluss“ an das „Dritte Reich“ wurden die Gesetze und Vorschriften NS-Deutschlands auf Österreich ĂŒbertragen, wodurch das Land vollstĂ€ndig in dessen rechtliches System integriert wurde. In dieser Zeit erlebten die Rechte der Arbeiter:innen eine drastische EinschrĂ€nkung: Gewerkschaften und Arbeiterkammern wurden aufgelöst, wodurch es zu einer umfassenden Gleichschaltung der Arbeitswelt kam.

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Die Stimmzettel fĂŒr die Volksabstimmung waren manipulativ gestaltet und verdeutlichten eindrĂŒcklich, dass ein „Nein“ nicht akzeptiert wurde. Die Vorbereitungen zur Abstimmung wurden massiv von Propaganda begleitet.

Bildquelle: ÖNB Wien/FO49297 

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Nach dem „Anschluss“ bereiste Hitler die „Ostmark“. Wie in ganz Österreich jubelte ihm die Bevölkerung auch in KĂ€rnten zu. In Klagenfurt wurde er von einer Menschenmenge stĂŒrmisch empfangen.

Bildquelle: ÖNB Wien/Pz 1938 IV 4/Klagenfurt/3/2 

DER WEG IN DEN KRIEG

Nach der Eingliederung des tschechischen „Sudetenlandes“ 1938 ins Reichgebiet sowie dem Einmarsch in Böhmen richtete Hitler sein Augenmerk auf Polen. Mit dem Angriff auf Polen am 1. September 1939 durch die deutsche Wehrmacht sowie der darauffolgenden KriegserklĂ€rungen Frankreichs und Großbritanniens begann der Zweite Weltkrieg.

Dieser Krieg bedeutete nicht nur eine katastrophale Eskalation der Gewalt in Europa, sondern auch eine dramatische VerschĂ€rfung der Bedingungen fĂŒr die Arbeiterschaft: Mit Kriegsbeginn intensivierte sich die Ausbeutung der Arbeitskraft sukzessive. Das „Dritte Reich“ setzte zunehmend auf Zwangsarbeit sowie auf die systematische Ausbeutung von Arbeiter:innen in und aus den besetzten Gebieten. Auch fĂŒr die „deutsche“ Bevölkerung verschlechterten sich die Arbeitsbedingungen, da die Kriegswirtschaft immer mehr Ressourcen beanspruchte. Ab den Jahren 1943 und 1944 nahm die Repression zu und es erfolgte eine Expansion des KZ-Systems. Die Alliierten intensivierten den Bombenkrieg, wodurch zahlreiche StĂ€dte, darunter auch Klagenfurt, zerstört wurden.

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Millionen Menschen wurden in Konzentrationslager deportiert, mussten schwerste Zwangsarbeit leisten und waren der WillkĂŒr des Wachpersonals ausgesetzt. Traurigen Höhepunkt des NS-Rassenwahns bildeten die ab 1941 eingerichteten Vernichtungslager, von denen das grĂ¶ĂŸte und heute bekannteste Auschwitz-Birkenau in Polen war.

Bildquelle: Auschwitz-Birkenau State Museum

8. MAI 1945: ENDE UND AUFBRUCH

Am 8. Mai 1945 endete der Zweite Weltkrieg in Europa, im September 1945 schließlich auch in Asien. Insgesamt starben durch Krieg und Besatzungsgewalt zwischen 55 und 70 Millionen Menschen. Nach Jahren des NS-Terrors und eines furchtbaren Krieges galt es, nicht nur die zerstörte Infrastruktur wiederaufzubauen. Auch fĂŒr die Demokratie und den österreichischen Sozialstaat bedeutete die unmittelbare Nachkriegszeit einen Wiederaufbau. Dabei griff man auf die Errungenschaften der Ersten Republik zurĂŒck. Auf Basis des RechtsĂŒberleitungsgesetzes vom 12. Juni 1945 wurden wesentliche Gesetze fĂŒr den Sozialstaat Österreich erlassen: Wiedererrichtung der Arbeiterkammern, Arbeiterurlaubsgesetz, Kollektivvertragsgesetz, BetriebsrĂ€tegesetz und weitere mehr.

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Generaloberst Alfred Jodl, Chef des deutschen WehrmachtfĂŒhrungsstabes, bei der Unterzeichnung der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen Wehrmacht am 7. Mai 1945 im amerikanischen Hauptquartier in Reims (Frankreich), die am Tag darauf in Kraft trat.

Bildquelle: National Archives photo no. 195338

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