Arbeiterleben
KONTROLLE, AUSBEUTUNG UND PROPAGANDA
Der âAnschlussâ Ăsterreichs im MĂ€rz 1938 Ă€nderte die Situation der Arbeiter:innen von Grund auf â im Verlauf des Zweiten Weltkrieges spitzte sich diese schlieĂlich dramatisch zu. Zwar blieben Betriebsordnungen in Kraft und auch Vertrauensleute behielten ihre Positionen, doch fĂŒhrte die Kriegssituation zu einer VerschĂ€rfung der gesetzlichen Regelungen sowie zu einer noch strengeren Hierarchisierung im Betrieb. Die Arbeitsgesellschaft wurde zu einer ârassistisch und sozial segregierten Leistungsgemeinschaft unter dem Vorzeichen restloser Verwertung.â Arbeit war also gekennzeichnet durch rassistische wie soziale Ungleichheit und wurde so zum Kriterium fĂŒr den gesellschaftlichen Ein- bzw. Ausschluss in die/aus der âVolksgemeinschaftâ.

âDeutsche Arbeiter reisen zur See!â Diese Propagandabotschaft des âVölkischen Beobachtersâ sollte ĂŒber die RealitĂ€t hinwegtĂ€uschen, dass gerade einmal 1 % der Arbeiter:innen in den Genuss einer von der NS-Gemeinschaft Kraft durch Freude organisierten Seereise â z. B. mit dem abgebildeten Schiff âRobert Leyâ â kamen.
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ARBEIT IM BETRIEB â GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Das nationalsozialistische Regime strebte eine Umgestaltung der Arbeitsbeziehungen an. Als Basis der Arbeit im NS-Staat diente das âGesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934â (Arbeitsordnungsgesetz, AOG). Mit dem âAnschlussâ wurden jene rechtlichen Vorgaben auf Ăsterreich ĂŒbertragen. PrimĂ€res Ziel aller MaĂnahmen war es, die Produktion zu steigern und die Arbeitnehmer:innen fĂŒr die wirtschaftlichen wie politischen Ziele des Regimes verfĂŒgbar zu machen.
Staatliche Verordnungen âflexibilisiertenâ die Arbeitszeit: In der RĂŒstungsindustrie wurde etwa eine Arbeitszeit von mehr als 60 Stunden pro Woche zugelassen. Durch die VerlĂ€ngerung der tĂ€glichen und wöchentlichen Arbeitszeit gelangten Arbeiter:innen an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Ăberlange Dienstzeiten sowie Arbeitsdruck fĂŒhrten zu einer Zunahme der ArbeitsunfĂ€lle. ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigungen mussten von KassenĂ€rzten durch einen Vertrauensarzt des Betriebes bestĂ€tigt werden.
Unter dem NS-Regime erhielten Arbeiter:innen erstmals einen nennenswerten Urlaub von sechs bis zwölf Tagen, allerdings differenziert nach Branchen, Lebensalter und abhĂ€ngig von der alleinigen Entscheidung der BetriebsfĂŒhrer. Auf Fehlverhalten wie unentschuldigtes Fehlen (âBummelantentumâ), Proteste, Arbeitsverweigerung, LeistungszurĂŒckhaltung oder Sabotage reagierte das Regime mit Verwarnungen, GeldbuĂen und polizeilichen StrafmaĂnahmen. AuĂerdem konnte die Einweisung in ein Arbeitserziehungslager drohen. Bei auslĂ€ndischen Zwangsarbeiter:innen in Arbeitserziehungslagern konnte dies bis zur Todesstrafe durch Sondergerichte fĂŒhren, wĂ€hrend deutsche Arbeiter:innen in der Regel weniger streng sanktioniert wurden.

Das âGesetz zur Ordnung der nationalen Arbeitâ vom 20. Januar 1934 bildete die Grundlage fĂŒr die Organisation der Arbeit im Nationalsozialismus. Ein Kernelement war das âFĂŒhrerprinzipâ, wonach die Belegschaft dem Unternehmer zu folgen hatte. Dadurch verĂ€nderten sich die Beziehungen in Betrieben von Grund auf.
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Nationalsozialistisches Propagandaplakat: Arbeit an der Front, dargestellt durch den Soldaten, und Arbeit an der âHeimatfrontâ, dargestellt durch einen Arbeiter, der den Soldaten stĂŒtzt. Dadurch sollte die Verbundenheit zwischen Soldaten und der Zivilbevölkerung in der Heimat gestĂ€rkt werden.
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DIE BETRIEBSGEMEINSCHAFT
Aus der Perspektive des Nationalsozialismus sollten Individuen ihre eigenen Interessen zugunsten einer rassistisch definierten âVolksgemeinschaftâ zurĂŒckstellen. FĂŒr die Arbeitswelt war die sogenannte âBetriebsgemeinschaftâ zentral, die Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen dazu verpflichtete, im Sinne des âVolkesâ zu handeln und ihre Zusammenarbeit dem kollektiven Wohl unterzuordnen. Um dieses Ziel zu erreichen, griff das NS-Regime sukzessive tiefer in die Arbeitsmarktfreiheit ein und verstĂ€rkte die Kontrolle ĂŒber das Arbeitsleben der Menschen.
Eines der Ziele lag in der Beseitigung von Tarifkonflikten. Die Reichsregierung setzte statt der ehemaligen Tarifparteien sogenannte âTreuhĂ€nder der Arbeitâ ein â eine vermeintlich unabhĂ€ngige Behörde, die ĂŒberbetriebliche Regelungen festsetzen konnte. Diese TreuhĂ€nder bedeuteten eine Verstaatlichung des Tarifwesens und passten infolgedessen die Arbeitsbedingungen den WĂŒnschen der Unternehmen an. BetriebsfĂŒhrer und Gefolgschaft sollten innerhalb der kleinen sozialen Einheit der Betriebe, die als Kommunikationsraum angesehen wurden, eher VerstĂ€ndnis fĂŒr die individuellen BedĂŒrfnis- und Problemlagen entwickeln können. Konflikte sollten so vermieden oder schnell gelöst werden. FĂŒr jeden Betrieb mit mindestens 20 BeschĂ€ftigten wurden Betriebsordnungen allein vom Unternehmer als BetriebsfĂŒhrer und im Charakter einer Disziplinarordnung festgelegt.
Die innerbetrieblichen Beziehungen gestalteten sich durch das âFĂŒhrerprinzipâ streng hierarchisch. Die Arbeitnehmer:innen verloren neben ihren kollektiven Interessenvertretungen die Möglichkeit der Mitbestimmung im Betrieb. Anstelle der BetriebsrĂ€te rĂŒckten die VertrauensrĂ€te, die keine substanziellen Mitbestimmungsrechte besaĂen und laut AOG das âgegenseitige Vertrauen innerhalb der Betriebsgemeinschaft zu vertiefenâ hatten.
Durch diese Vorgehensweise individualisierten sich Arbeitsbeziehungen. Die Arbeitnehmer:innen waren auf sich allein gestellt und mehr denn je von ihrer innerbetrieblichen Machtstellung abhĂ€ngig. Die Möglichkeiten, die eigenen Arbeitsbedingungen zu verbessern, waren limitiert und beschrĂ€nkten sich auf den â eingeschrĂ€nkten â Wechsel des Arbeitsplatzes.

Betriebsbesuche von DAF-GröĂen wie durch Reichsorganisationsleiter Robert Ley 1938 in den Treibacher Chemischen Werken dienten vor allem der Mobilisierung der Arbeiterschaft. Bei den Betriebsappellen rĂŒckte die der âFrontgemeinschaftâ nachempfundene âBetriebsgemeinschaftâ in den Vordergrund.
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Das âArbeitsbuchâ wurde bereits mit der Arbeitsbuchpflicht 1935 eingefĂŒhrt und kontrollierte die berufliche MobilitĂ€t der Arbeitnehmer:innen. Die Aufbewahrung der ArbeitsbĂŒcher durch die Arbeitgeber hatte eine starke EinschrĂ€nkung der Berufsfreiheit fĂŒr die Mitarbeiter:innen zur Folge. ArbeitsbĂŒcher dienten somit der Verwaltung und Koordination des nationalsozialistischen Arbeitseinsatzes. Ab 1941 erhielten auch alle zivilen Zwangsarbeiter:innen ein Arbeitsbuch.
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AUSSERBETRIEBLICHES LEBEN IM KRIEGSALLTAG
Das Freizeit- und Kulturleben der Bevölkerung wurde von der NS-Ideologie ebenso durchdrungen. Ein Beispiel hierfĂŒr ist die Organisation âKraft durch Freudeâ (KdF), das bekannteste und wohl populĂ€rste Amt der Deutschen Arbeitsfront (DAF). Ziel der KdF war es, die Leistungskraft der Arbeiter:innen zu fördern und sie an die Ideologie des Regimes zu binden. Hierzu organisierte die KdF Kulturabende, Konzert- und Theaterbesuche, Sportveranstaltungen sowie Reisen, die sogar ins Ausland und auf See fĂŒhrten. So wurde die Freizeitgestaltung selbst zu einem weiteren Instrument der NS-Propaganda.
Durch den Beginn des Zweiten Weltkrieges kam es auch im Privatleben zu einem dramatischen Umbruch. Die Zerrissenheit der Familie durch Einberufungen und ArbeitseinsĂ€tze, ab Sommer 1943 die stĂ€ndige Gefahr von Bombenangriffen, die angespannte Versorgungslage sowie Umsiedlungen und die Einquartierung von Fremd- und Zwangsarbeiter:innen fĂŒhrten zu gravierenden VerĂ€nderungen im Alltag.
Ein intaktes Familienleben zu fĂŒhren wurde schwierig, insbesondere in der Arbeiterschicht, wo familiĂ€re Zeit, Erholung und Freizeit immer rarer wurden. Die Versorgungslage verschlechterte sich in den Kriegsjahren stetig: Rationierungen und LebensmittelkĂŒrzungen prĂ€gten den Alltag der Zivilbevölkerung. FĂŒr Zwangsarbeiter:innen und auslĂ€ndische ArbeitskrĂ€fte, die in Lagern untergebracht waren, gestalteten sich die Lebensbedingungen noch prekĂ€rer. Den âOstarbeiter:innenâ blieb oft nur die Versorgung durch das Lagersystem â und sie hatten kaum Chancen, sich zusĂ€tzliches Essen etwa auf dem Schwarzmarkt zu beschaffen.

Im Rahmen der âKinderlandverschickungâ wurden Kinder umquartiert und mit ZĂŒgen in weniger von Luftangriffen gefĂ€hrdete Gebiete gebracht. Die lĂ€ndlichen Gebiete KĂ€rntens â darunter Mallnitz, Millstatt und der Ossiacher See â stellten geeignete Ziele dar. Gleichzeitig wurden jĂŒdische Kinder in Viehwaggons in Vernichtungslager deportiert.
Bildquelle: ĂNB Wien/S 164/31