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Zerschlagene Interessen

ARBEITNEHMERVERTRETUNG IM NATIONALSOZIALISMUS?

 Die Zeit des Nationalsozialismus bedeutete fĂŒr die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer:innen eine tiefe ZĂ€sur. Bereits wĂ€hrend des austrofaschistischen Regimes 1934–1938 wurden die Arbeiterkammern ihrer Selbstverwaltung beraubt und zu GeschĂ€ftsstellen der staatlichen Einheitsgewerkschaft, die die Freien Gewerkschaften ersetzte, umfunktioniert. Nachdem die Arbeiterkammern mit dem „Anschluss“ Österreichs zunĂ€chst noch bestehen blieben, kam es kurze Zeit spĂ€ter zu deren Liquidierung und Transfer des Vermögens in die Deutsche Arbeitsfront (DAF).

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Zum „FĂŒhrer der Deutschen Arbeitsfront“ wurde der Reichsorganisationsleiter der NSDAP Dr. Robert Ley ernannt – hier bei einer Rede am Platz der SA (heute Benediktinerplatz) in Klagenfurt im Juli 1941.

Bildquelle: KLA

DIE DAF ALS MASSENORGANISATION

Mit rund 25 Millionen Mitgliedern (1942) war die DAF die grĂ¶ĂŸte und finanzstĂ€rkste Massenorganisation des „Dritten Reiches“. In ihr wurden Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen zusammengefasst. Unter BerĂŒcksichtigung der Arbeitgeberinteressen bestand die Hauptaufgabe darin, Arbeiter:innen in das Gesellschaftssystem des Regimes und somit in die „Volksgemeinschaft“ zu integrieren. Sie konzentrierte sich dabei auf die „Erziehung und Betreuung aller im Arbeitsleben stehenden Deutschen zum nationalsozialistischen Staat und zur nationalsozialistischen Gesinnung.“ Nicht die einzelnen arbeitenden Individuen und deren Interessen standen im Fokus, sondern die Arbeit als ökonomische Instanz, die weiterhin industriekapitalistisch geprĂ€gt blieb.

Der Massenorganisation gelang der Aufbau eines Wirtschaftsimperiums, das Banken, Verlage, Versicherungsgruppen oder Unternehmen im Fahrzeug- und Schiffbau umfasste. Sie verfĂŒgte dabei ĂŒber ein dichtes Netz an Dienststellen mit einem ZentralbĂŒro sowie FĂŒhrungs- und FachĂ€mtern. Die Gliederung entsprach dem Parteimuster: Gau-, Kreis- und Ortsverwaltungen, die hauptsĂ€chlich auf ehrenamtliches Personal zurĂŒckgriffen. Rechtlich gesehen war die Mitgliedschaft in der DAF freiwillig. Eine Weigerung zum Beitritt zog jedoch Konsequenzen wie politische Verfolgung sowie Arbeitslosigkeit nach sich.

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Das Mitgliedsbuch der DAF bestÀtigte die Zugehörigkeit und den Status der Arbeiter:innen. Es diente nicht nur als Nachweis der aufrechten Mitgliedschaft, indem die Beitragsmarken eingeklebt wurden, sondern hatte auch eine ideologische Bedeutung.

Bildquelle: Archiv der AK KĂ€rnten

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Das Portal der Arbeiterkammer KĂ€rnten im Jahr 1939 (vermutlich 1. Mai) war mit Hakenkreuzen sowie dem Kennzeichen der DAF – einem Hakenkreuz im Inneren eines Zahnrades mit 14 ZĂ€hnen – beflaggt. Das 1924 mĂŒhevoll errichtete ArbeiterkammergebĂ€ude wurde somit der freien Arbeiter:innenbewegung geraubt und der eigentliche Auftrag im Sinne der NS-Ideologie umgedeutet.

Bildquelle: Archiv der AK KĂ€rnten

INTEGRATION UND KONTROLLE: DIE DAF IN KÄRNTEN

Mit dem „Anschluss“ im MĂ€rz 1938 erweiterte die DAF ihren Einflussbereich auf den SĂŒden Österreichs und bediente sich dabei der Strukturen der Arbeiterkammer KĂ€rnten, der Gewerkschaften sowie der den beiden Organisationen nahestehenden Vereine. Ab dem 10. Juni 1938 existierte die Arbeiterkammer KĂ€rnten de facto und de jure nicht mehr. Parallel dazu endeten automatisch alle DienstverhĂ€ltnisse der Angestellten der Arbeiterkammern. Ein eigener Erlass vom Oktober 1939 unterband EinsprĂŒche und AbfertigungsansprĂŒche.

Das GebĂ€ude der Arbeiterkammer und der Gewerkschaften in der Bahnhofstraße 38 bzw. 44 (ab 1940) war das Zentrum der DAF in KĂ€rnten. Das nunmehrige „Haus der Arbeit“ diente als Ausgangspunkt fĂŒr sĂ€mtliche PropagandaaktivitĂ€ten sowie eine rege SchulungstĂ€tigkeit. Das fĂŒr die Erwachsenenbildung verantwortliche „Deutsche Volksbildungswerk“ (DVW) ĂŒbernahm und verwaltete die KdF-Bibliotheken. Dabei bediente es sich des BĂŒcherschatzes der Arbeiterkammer KĂ€rnten, deren Zweigstellen und WanderbĂŒchereien von den Nationalsozialist:innen „gereinigt“ ĂŒbernommen wurden.

Die NS-Organisation Kraft durch Freude (KdF) sicherte sich unter dem Dach der DAF den staatlichen Zugriff auf die Freizeit der KÀrntner Arbeitnehmer:innen. Durch diese Kontrolle der arbeitsfreien Zeit war ihnen die individuelle Gestaltung ebenjener nahezu unmöglich

MOBILISIERUNG UND ZWANGSARBEIT IM ZWEITEN WELTKRIEG

Mit Kriegsbeginn nahmen die „Dienst- und Leistungspflichten“, etwa Jugenddienstpflicht, Arbeitsdienstpflicht, Wehrpflicht, Kriegshilfsdienst oder Luftschutzdienst, zu. Hinzu kamen „Sachpflichten“ wie Steuern und Abgaben. Die DAF wurde ĂŒber die Schaffung von vier „Kreishauptarbeitsgebieten“ in die KriegsaktivitĂ€ten eingebunden: 1. Verwaltung, 2. Betreuung der Arbeitnehmer:innen, 3. Freizeitpolitik, 4. DAF-Unternehmen. Außerdem erhielt die Arbeitsfront den Auftrag, AuslĂ€nderlager aufzubauen, womit die Bekleidung und Verpflegung von Zwangs- und Fremdarbeiter:innen in ihren Kompetenzbereich fielen.

Die TĂ€tigkeiten der DAF in den Betrieben umfasste vor allem Propaganda und Disziplinierung, was in Betriebsappellen zum Ausdruck kam. SĂ€mtliche AktivitĂ€ten waren von einer rastlosen Kriegs- und Leistungspropaganda geprĂ€gt, die insbesondere auf die Mobilisierung der Arbeitskraft in RĂŒstungsbetrieben abzielte.

NEUBEGINN UND WIEDERAUFBAU

Mit seinen Versuchen, die Arbeiterschaft in die rassisch konnotierte „Volksgemeinschaft“ zu integrieren, pervertierte das NS-Regime jegliche Zielsetzungen einer selbstverwalteten Interessenvertretung der Arbeitnehmer:innen. Die WiedereinfĂŒhrung des Arbeitsbuches, der Einsatz von Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter:innen oder die Deportationen von FunktionĂ€r:innen der regionalen Arbeiterbewegung in Konzentrationslager stehen exemplarisch fĂŒr die Jahre der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, in denen die Rechte von Arbeitnehmer:innen massive EinschrĂ€nkungen erfuhren.

Das Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa am 8. Mai 1945 besiegelte das Schicksal der DAF in KĂ€rnten. Anstelle der NS-Massenorganisation traten wieder demokratisch legitimierte Interessenvertretungen der Arbeiterschaft, die bis in die Gegenwart eine wichtige SĂ€ule der österreichischen Sozialpartnerschaft bilden: 

Bereits am 22. Juli 1945 tagte die erste Landeskonferenz des neugegrĂŒndeten ÖGB, knapp ein Jahr spĂ€ter, am 15. Juni 1946, folgte die Konstituierung der Arbeiterkammer KĂ€rnten, als deren PrĂ€sident zunĂ€chst Julius Lukas jun. fungierte. Er wurde im November 1946 im Zuge angeblicher Belastungen aus der NS-Zeit von Paul Truppe abgelöst. Mit der Eröffnung des neuen AK-GebĂ€udes, das anstelle des 1944 durch zivile Luftangriffe völlig zerstörten, ersten Hauses errichtet wurde, zog auch das KammerbĂŒro wieder in die Bahnhofstraße zurĂŒck – ein symbolischer Neuanfang fĂŒr Arbeiterkammer und Gewerkschaften nach dem Zweiten Weltkrieg.

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Mit dem Gesetz vom 20. Juli 1945 ĂŒber die Wiedererrichtung der Kammern fĂŒr Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammergesetz) wurden die Arbeiterkammern wieder als Vertretung fĂŒr die österreichischen Arbeiter:innen eingesetzt. Der ÖGB grĂŒndete sich bereits am 15. April 1945.

Bildquelle: ÖNB/ALEX 

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Das von Bombenangriffen im Januar 1944 vollstĂ€ndig zerstörte ArbeiterkammergebĂ€ude in der Bahnhofstraße kann als Endpunkt sowie als Metapher fĂŒr die Zerstörung der Ideen und Ziele der Deutschen Arbeitsfront in KĂ€rnten gedeutet werden. Ab 1947 wurde mit dem Wiederaufbau begonnen.

Bildquelle: Archiv der AK KĂ€rnten

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Nach dem Zweiten Weltkrieg begannen die Wiederaufbauarbeiten des GebĂ€udes in der Bahnhofstraße. Die Eröffnung erfolgte im Jahr 1951. Bis in die 1980er Jahre waren die Arbeiterkammer, die 1982 auf den Bahnhofplatz zog, und die Gewerkschaften gemeinsam darin untergebracht.

Bildquelle: Archiv der AK KĂ€rnten

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